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6.3.2023

Details zur Einigung der EU-Gesetzgeber über „EU Green Bonds“

03/06/2023 Rubrik:
Produkte, Nachhaltigkeit, Vertrieb
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Die EU-Gesetzgeber haben am 2. März 2023 eine politische Einigung über die EU-Verordnung für europäische grüne Anleihen (EU Green Bonds, EuGB) erzielt (vgl. Pressemitteilung des Rats). Folgende Details sind inzwischen bekannt: 

  • Die Emissionserlöse der EuGB sollen grundsätzlich für Investitionen in taxonomiekonforme Projekte genutzt werden. Für Staats- und Unternehmensemittenten ist eine Flexibilitätsreserve („flexibility pocket“) von 15 Prozent für Aktivitäten vorgesehen, für die es noch keine technischen Screening-Kriterien unter der Taxonomie-Verordnung gibt. Voraussetzung ist, dass diese Aktivitäten die allgemeinen Kriterien für die „Do No Significant Harm“-Prüfung erfüllen. Die Flexibilitätsreserve kann auch für die Zuweisung von Erlösen im Zusammenhang mit Entwicklungshilfe-Maßnahmen verwendet werden, sofern die finanzierten Aktivitäten den einschlägigen technischen Kriterien auf der Grundlage der bestmöglichen Bemühungen entsprechen.
  • Für bereits emittierte EuGB gilt eine allgemeine Bestandsschutzfrist von 7 Jahren. Die Kommission soll bis Ende 2024 und danach alle drei Jahre einen Bericht veröffentlichen, um die Emittenten der EuGB über die Überprüfung der technischen Screening-Kriterien zu informieren. 
  • Hinsichtlich der Einführung von ESG-bezogenen Transparenzpflichten für andere grüne und nachhaltigkeitsbezogene Anleihen („sustainability-linked bonds“) haben die EU-Gesetzgeber einen Kompromiss geschlossen, der freiwillige Offenlegungen vor und nach der Emission vorsieht. Zum Zeitpunkt der endgültigen Verabschiedung der EuGB-Verordnung sollen sowohl der Rat als auch die EU-Kommission sich öffentlich dazu bekennen, die Einführung verpflichtender Information über ESG-Angelegenheiten in den Prospekten für Nicht-Dividendenwerte eingehend zu prüfen bzw. an der Entwicklung standardisierter Anhänge für die Offenlegung von ESG-bezogenen Informationen im Wertpapierprospekt zügig zu arbeiten. 
  • Der EuGB-Standard soll als ein freiwilliges Qualitätssiegel für grüne Anleihen zwölf Monate nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung in der Praxis anwendbar sein.
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