EU-Parlament: ECON verabschiedet Abschlussbericht zum AIFMD-Review
02/02/2023
Rubrik:
Marktinfrastruktur,
Digitalisierung und Daten,
Meldewesen,
Produkte,
Manager und Verwahrstellen,
Standortpolitik
Am 24. Januar 2023 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im EU-Parlament den Abschlussbericht zum AIFMD-Review einschließlich Änderungen der OGAW-Richtlinie verabschiedet, der heute veröffentlicht wurde. Dieser enthält im Vergleich zu dem von der EU-Kommission bereits Ende 2021 vorgelegten Entwurf und den vom Rat letzten Sommer vorgeschlagenen Änderungen weitere inhaltliche Neuerungen insbesondere in den Bereichen des Anlegerschutzes und der Nachhaltigkeit:
- Der ECON betont den Grundsatz der ehrlichen und fairen Anlegerbehandlung in Bezug auf die Höhe und Angemessenheit von Kosten und Gebühren, die von der ESMA näher beleuchtet werden sollen. Dabei sollen auch die Unterschiede der Kosten zwischen privaten und institutionellen Anlegern bewertet werden.
- Für außerhalb der kollektiven Vermögensverwaltung ausgelagerte Tätigkeiten soll ein strengerer Haftungsmaßstab gegenüber Kunden gelten.
- Bei der Erlaubniserteilung muss die Fondsgesellschaft nachweisen, dass sie auch die Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) einhalten kann.
- Fondsgesellschaften sollen ESG-Risiken und Nachhaltigkeitsziele in ihren Vergütungsgrundsätzen der Mitarbeiter berücksichtigen.
- Die ESMA soll befugt sein, technische Regulierungsstandards in Bezug auf eine angemessene Namensgebung der Fonds zu erlassen.
- Das White-Label-Business soll im Interessenkonfliktmanagement stärker bewertet und gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden angezeigt werden.
Weitere wesentliche Änderungsvorschläge beziehen sich auf den Einsatz von Liquiditätsmanagementinstrumenten, das regelmäßige Berichtswesen mit neuen detaillierten Inhalten, die Verwaltung von Kreditfonds („loan-originating AIFs“) und die Erbringung von Verwahrdienstleistungen außerhalb des Sitzlandes. Wir bewerten die Änderungsvorschläge nach erster Einschätzung grundsätzlich als ausgewogen. Es bleibt dennoch abzuwarten, auf welche finalen Texte sich EU-Kommission, Rat und Parlament im Trilog verständigen werden.
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Marktinfrastruktur, Digitalisierung und Daten, Meldewesen, Produkte, Manager und Verwahrstellen, Standortpolitik