BFH: § 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß
04/28/2022
Rubrik:
Steuern
Laut Webseite des BFH wurde die Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2 BvR 1832/20) gegen das BFH-Urteil vom 18.12.2019 (I R 29/17), wonach § 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG verfassungsgemäß seien, nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Verweis auf dieses Verfahren eingereichte, rechtswahrende Anträge, mit denen etwaige Änderungen im Falle einer Verfassungswidrigkeit der Normen hätten berücksichtigt werden können, haben sich mit der Nichtannahme erledigt.
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