Vordrucke für Feststellungserklärungen überarbeitet
01.12.2025
Rubrik:
Steuern
Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfügung gestellt.
Die neuen Vordrucke weichen nur geringfügig von den mit Schreiben vom 24. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucken (Stand Juli 2024) ab. Daher wurde die den Vordrucken zugrundeliegende Datenartversion 4 des Datensatzes zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Spezial-Investmentfonds aktualisiert, statt eine neue Datenartversion zu erzeugen.
Rubrik:
Steuern
