Deutscher Fondsverband

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1.12.2025

Vordrucke für Feststellungserklärungen überarbeitet

01.12.2025 Rubrik:
Steuern
Erstellt von bastian.hammer@bvi.de

Das BMF hat uns die überarbeiteten Vordrucke zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 51 InvStG zur Verfügung gestellt.

Die neuen Vordrucke weichen nur geringfügig von den mit Schreiben vom 24. Juli 2024 veröffentlichten Vordrucken (Stand Juli 2024) ab. Daher wurde die den Vordrucken zugrundeliegende Datenartversion 4 des Datensatzes zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Spezial-Investmentfonds aktualisiert, statt eine neue Datenartversion zu erzeugen.

bastian.hammer@bvi.de

+49 69 15 40 90 229


Rubrik:
Steuern
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