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14.11.2025

EU-Parlament stimmt für weitere Einschränkungen der Nachhaltigkeitspflichten

14.11.2025 Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Produkte, Standortpolitik, Nachhaltigkeit
Erstellt von magdalena.kuper@bvi.de

Das EU-Parlament hat mit Stimmen der EVP sowie der rechten Fraktionen EKR und PfE das Omnibus-I-Paket angenommen und das Mandat für die Aufnahme der Trilogverhandlungen erteilt. Die Abstimmung endete mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen.

Die Anwendungsschwellen für Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen werden damit weiter angehoben:

  • CSRD-Berichterstattung: ab 1.750 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Nettoumsatz.
  • CSDDD: ab 5.000 Mitarbeiter und 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz.

Zudem soll die Pflicht zur Aufstellung von Übergangsplänen zur Klimaneutralität in der CSDDD entfallen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation des EU-Parlaments. 

Die Trilogverhandlungen unter der dänischen Ratspräsidentschaft sollen am 18. November 2025 beginnen. Das Ziel ist weiterhin, den Reformprozess bis Ende 2025 abzuschließen. 
 

magdalena.kuper@bvi.de

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Rubrik:
Digitalisierung und Daten, Produkte, Standortpolitik, Nachhaltigkeit
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